«Man darf der Villa das Alter ansehen!»

 

2011 bis 2013

  • Juni/August 2013 der Schweizer Heimatschutz verlegt seinen Geschäftssitz in die Villa und führt darin ein der Allgemeinheit zugängliches Heimatschutzzentrum.
  • Mai 2013 Abschluss der Restaurierungsarbeiten.
  • April 2013 Die Restaurierung des nördlichen Parkteils wird abgeschlossen. Ende April erfolgt die Öffnung des gesamten Parks für das Publikum.
  • 2011 Mitte Jahr sind die grob verschmutzenden und lärmintensiven Arbeiten und die Arbeiten an der Haustechnik abgeschlossen. Es sind die eigentlichen Restaurierungsarbeiten an den Fassaden sowie den Wand- und Deckenmalereien im Innern aufgenommen und bis ins Jahr 2013 fortgesetzt worden.
  • Eine Stiftung, die nicht genannt werden möchte, und die Isabel und Balz Baechi Stiftung sprechen Unterstützungsbeiträge, die Göhner Stiftung und die Stiftung Baugarten erhöhen ihre Beiträge. Damit können Malereien restauriert werden, die erst während der Arbeiten entdeckt worden sind.

2010

  • 2010 In Absprache mit der Bauherrschaft (Stiftung Patumbah) kommen der Baudirektor des Kantons Zürich, Markus Kägi, und der Finanzvorstand der Stadt Zürich, Martin Vollenwyder, überein, eine zusätzliche Finanzierung durch die öffentliche Hand anzugehen. So ist ein Finanzierungsmodell entstanden, das alle drei Partner gleichermassen beteiligt und den Weg zur Rettung der Villa ebnet. Mit diesem Modell ist der Finanzbedarf von 15,5 Mio. Franken für die dringlichsten Renovations- und Restaurierungsarbeiten sichergestellt.
  • Der Gemeinderat der Stadt Zürich bewilligt die vom Stadtrat beantragte zusätzliche finanzielle Unterstützung.
  • Der Schweizer Heimatschutz spendet der Stiftung ohne Bindung an den Mietvertrag einen namhaften Beitrag an die Restaurierung.
  • Der Schweizer Heimatschutz und die Stiftung schliessen fest auf mindestens 11 Jahre, beginnend bei Abschluss der Renovationsarbeiten, einen Mietvertrag über die Villa ab. Der Vertragsabschluss und die zugesicherten Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand, von privaten Stiftungen (vgl. «Akteure») und ungenannten Privatpersonen erlauben die Vergabe der Renovationsarbeiten ab Sommer 2010. Im August 2010 ist an der Kanalisation mit den Bauarbeiten begonnen worden.
  • Mitte Jahr beginnen die Renovationsarbeiten.

2009

  • 2009 Der Schweizer Heimatschutz und die Stiftung schliessen fest auf mindestens 11 Jahre, beginnend bei Abschluss der Renovationsarbeiten, einen Mietvertrag über die Villa ab. Der Vertragsabschluss und die zugesicherten Unterstützungsbeiträge der öffentlichen Hand, von privaten Stiftungen (vgl. «Akteure») und ungenannten Privatpersonen erlauben die Vergabe der Renovationsarbeiten ab Sommer 2010. Im August 2010 ist an der Kanalisation mit den Bauarbeiten begonnen worden.
  • Regierungsrat und Stadtrat sind bereit, die Renovation der Villa mit einer Aufstockung der zugesagten Unterstützungsbeitrage zu sichern.
  • Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, die im Zusammenhang mit der Baubewilligung für die Überbauungen längs der Zolliker- und der Mühlebachstrasse erhoben worden ist.
  • Die Initiative, die eine Auszonung des nördlichen Parkteils und dessen Zuweisung in eine Freihaltezone verlangt, wird von den städtischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgelehnt.
  • Die Baubewilligung für den Umbau und die Renovation der Villa wird erteilt. Dagegen werden keine Rechtsmittel erhoben.
  • Die Baugarten Stiftung unterstützt das Renovationsvorhaben mit einem Kostenbeitrag.

2008

  • 2008 Die Rekurse gegen die Bauvorhaben am Rand des nördlichen Parkteils sind erfolglos; der Entscheid der Baurerekurskommission wird vom Verwaltungsgericht geschützt.
  • Das Baugesuch für die Restaurierung und Umnutzung der Villa Patumbah wird eingereicht.
  • Die Ernst Göhner Stiftung und die Sophie und Karl Binding Stiftung sagen der Stiftung Patumbah bedeutende Unterstützungsbeitrage zu. Auch die Zürcher Kantonalbank spricht einen Beitrag.

2007

  • 2007 Gegen die Baubewilligung der Überbauungen längs der Zolliker- und der Mühlebachstrasse werden Rekurse erhoben.
  • Eine Einzelperson, die nicht genannt sein will, spendet CHF 100'000 für die Restaurierungsarbeiten.
  • Das Architekturbüro Pfister Schiess Tropeano (Bearbeitung Cristina Tropeano) geht mit ihrem Beitrag «Matahari» siegreich aus dem Wettbewerb hervor. Das Büro wird mit der Projektausarbeitung betraut.
  • Auslobung eines Architekturwettbewerbs nach GATT/WTO für die anstehende Restaurierung der Villa Patumbah mit Nebengebäude und Einrichtung des Geschäftssitzes des Schweizer Heimatschutzes und deren Zentrum für Baukultur.

2006

  • 2006 Lancierung der Volksinitiative «Pro Patumbah-Park» aus privaten Kreisen. Ihr Ziel ist es, die im Besitz der Stiftung Patumbah befindliche Parkhälfte in die Freihaltezone zu überführen, um die Anlage in ihrer Gesamtheit zu schützen und zu erhalten.
  • Bewilligung zur regelkonformen Bebauung der stadteinwärts gelegenen Parkhälfte. Die Bauherrschaften verzichten auf eine flächendeckende Bebauung; sie konzentrieren ihre Bauten entlang der Zolliker- und der Mühlebachstrasse und lassen die mittlere Landschaftskammer mit ihrem brezelförmigen Wegsystem von Bauten frei. Mit der Stadt wird auf freiwilliger Basis die Restaurierung des Wegsystems von Evariste Mertens und die Öffnung des nun um ganz wesentliche Teile der ursprünglichen Anlage bereicherten Parks für die Öffentlichkeit geregelt und sichergestellt.  
  • Umbenennung der «Stiftung zur Erhaltung des Patumbah-Parks» in «Stiftung Patumbah«.
  • Verkauf der Villa Patumbah und des Kutscherhauses samt unmittelbar angrenzendem Land durch die Stadt Zürich an die Stiftung.

1883 bis 2006

  • 2004 Unterschutzstellung von Villa und Nebengebäude durch die Baudirektion des Kantons Zürich.
  • 2003 Die Stiftung konzentriert ihr Augenmerk auf den Erwerb der Villa, um deren dringend notwendige Restaurierung in Angriff nehmen zu können.
  • Ende Jahr sind die Möglichkeiten der Initiantin des Hammams erschöpft, weitestgehend auf das Potential zu verzichten, die das Bauland bietet. Sie entschliesst sich zur sorgfältigen Projektierung von Wohnbauten entlang den Strassen, unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten und mit dem Ziel, das Parkinnere freizuhalten.
  • 2002 Vorentscheidgesuch für eine Befreiung vom Wohnanteilplan zur Ermöglichung der Errichtung eines Hammams, zur Schonung der Parkanlage ohne die ansonsten erforderlichen Wohnbauten. Gegen den positiven Bauentscheid erheben eine Anwohnerin und ein Mieter aus der Villa Patumbah Rekurs. Das Einigungsverfahren zieht sich in die Länge.
  • 2001ff Übernahme der finanziellen Pflichten der Stiftung gegenüber den Erben Abegg durch Lis Mijnssen. Im Gegenzug Einräumung eines Kaufrechts auf die im Eigentum der Stiftung befindliche Park-Parzelle. Entwicklung eines bescheidenen Bauprojekts zur Errichtung eines Hammams an der Mühlebachstrasse. Im Übrigen bauliche Freihaltung des Parks.
  • 2000 Rückzug des Privatmanns als Geldgeber und möglicher Nutzer der Villa für seine private Gemäldesammlung.
  • 1999 Öffentlich beurkundeter Kaufvertrag der Stiftung mit den Erben Abegg über die nördliche Parkhälfte, Eigentumsübergang an die Stiftung. Die Erben Abegg sind bereit, den Kaufpreis auf eine beschränkte Zeit zu stunden; der Stiftung bleibt diese Zeit, um die angebahnte Lösung mit einem privaten Mäzen umzusetzen.
  • 1995 Gründung der «Siftung zur Erhaltung des Patumbah-Parkes» mit dem Ziel, die Abegg'sche Parkhälfte zu Baulandspreisen zu erwerben, dauernd baulich freizuhalten, mit dem städtischen Parkteil zu vereinen und den ganzen Park der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • 1994 - 97 Proberestaurierung an der Keim'schen Fassadenmalerei.
  • Damit ist auf juristischer Ebene geklärt: Die Abegg'sche Parzelle, ehemals Teil des von Evariste Mertens gestalteten Parks zur Villa Patumbah, ist rechtlich kein Denkmalschutzobjekt und kann gemäss den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich frei bebaut werden.
  • Ebenso obsiegen die Erben Abegg vor Gericht beim Versuch der Stadt Zürich, die Parzelle aus der Bau- in die Freihaltezone umzulegen.
  • 1993-95 Der Stadtrat von Zürich stellt die Abegg'sche Parkhälfte unter Schutz. Die Erben Abegg ergreifen dagegen Rechtsmittel und erwirken die gerichtliche Aufhebung des Schutzes.
  • 1986-92 Rekonstruktion der städtischen Parkhälfte als Pilotprojekt der städtischen Gartendenkmalpflege.
  • 1985 Annahme der Volksinitiative «Pro Patumbahpark« trotz ablehnender Empfehlung des Stadtrats.
  • 1981 Lancierung der Volksinitiative «Pro Patumbahpark«, die eine Zuweisung der städtischen Parzelle in die Freihaltezone verlangt. Damit soll die talseitige Bebauung des Parks mit einem neuen Altersheim verunmöglicht werden.
  • 1977 Die Stadt Zürich erwirbt aus denkmalpflegerischen Gründen die Villa Patumbah und verhindert damit deren Abbruch zugunsten eines neuen Altersheims.
  • 1929 Das Diakoniewerk verkauft die stadteinwärts gelegene Parkhälfte an Carl Abegg, Eigentümer der Villa an der Zollikerstrasse 117, heute Sitz des Ethikzentrums der Universität Zürich.
  • 1911 Die Witwe Grob-Zundel und ihre beiden Töchter schenken das Anwesen Patumbah dem Diakoniewerk Neumünster, ein Zweigwerk der Stiftung Evangelische Gesellschaft des Kantons Zürich, und ziehen in eine Wohnung an der Ebelstrasse. Das Diakoniewerk betreibt in der Villa bis 1976 ein Altersheim.
  •  1893 Tod des Bauherrn
  • 1890/91 Vollendung der Parkgestaltung
  • 1883 - 1885 Errichtung von Villa und Kutscherhaus